Rauchmelderpflicht in Kärnten |
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Bezirksfeuerwehrkommando - Sicherheitstipps | ||||||||
Geschrieben von: Webmaster Bezirk | ||||||||
Dienstag, den 25. September 2012 um 19:15 Uhr | ||||||||
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In bestehenden Häusern und Wohnungen sind diese bis 30. Juni 2013 einzubauen. Bei einem Wohnungsbrand sind nicht nur die Flammen lebensbedrohend, son-dern vor allem der giftige Brandrauch, der sich blitzschnell in den Räumen aus-breitet. Rauchwarnmelder können in diesem Fal-le zu Lebensrettern werden. Der laute Alarm warnt bereits im Entstehungssta-dium des Brandes vor der drohenden Gefahr, ermöglicht eine rasche Flucht und die Bekämpfung des Brandes. Diese Warnfunktion ist vor allem in der Nacht von größter Bedeutung. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss in jedem Aufenthaltsraum (Wohn-raum) sowie im Fluchtweg (Flur) ein Rauchwarnmelder an der Decke angebracht werden. Ausgenommen sind die Küche (hier würden zu oft Fehlalarme entstehen), Abstellräume und Sanitärräume. In Wohnküchen (kombinierte, offene Küche mit Wohnzimmer) ist ein Rauchwarnmelder zu montieren – und zwar im Wohnbereich, möglichst weit entfernt vom Kochbereich. Wichtige Kriterien für den Kauf: • Nur geprüfte Produkte verwenden (CE-Prüfzeichen). Rauchwarnmelder müssen der ÖNORM EN 14604 entsprechen. • Rauchwarnmelder sind regelmäßig auf Ihre Funktion zu überprüfen. Achten Sie daher auf möglichst lange Prüfintervalle. • Leicht bedienbarer Testknopf, der jederzeit eine einfache Funktionsüberprüfung ermöglicht. • Warnfunktion, sobald ein Batteriewechsel nötig ist. • Lange Lebensdauer (Garantie) • Einfache Montagemöglichkeit und Gebrauchsanleitung Rauchwarnmelder bekommt man in den meisten Baumärkten, im Elektrofachhandel und auf etlichen Einkaufsplattformen im Internet.
siehe auch:
Rauchmelderpflicht ab 1. Oktober 2012 ![]()
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